Urteil Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen gegen früheren Eigentümer nach Zwangsversteigerung
Schlagworte
Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen gegen früheren Eigentümer nach Zwangsversteigerung
Leitsatz
Der Mieter kann von dem früheren Eigentümer bis zur Abrechnung vollständige Rückzahlung der an den Zwangsverwalter geleisteten Betriebskostenvorschüsse verlangen, wenn das Grundstück inzwischen versteigert worden ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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