Urteil Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen gegen früheren Eigentümer nach Zwangsversteigerung


Schlagworte

Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen gegen früheren Eigentümer nach Zwangsversteigerung

Leitsatz

Der Mieter kann von dem früheren Eigentümer bis zur Abrechnung vollständige Rückzahlung der an den Zwangsverwalter geleisteten Betriebskostenvorschüsse verlangen, wenn das Grundstück inzwischen versteigert worden ist.

(Leitsatz der Redaktion)

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