Urteil Anspruch des Mieters auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Schlagworte
Anspruch des Mieters auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung; Vorauszahlung von Betriebskosten; mietvertragliche Nebenpflichten; Zahlungsrückstand; Rosinenpickerzeugnis; eingeschränktes Mieterzeugnis
Leitsatz
Der Mieter hat gegen seinen ehemaligen Vermieter keinen Anspruch auf Ausstellung einer eingeschränkten "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung" nur im Hinblick auf geleistete Kaltmiete, wenn zwischen den ehemaligen Mietvertragsparteien streitig ist, in welcher Höhe Nebenkostenvorauszahlungen zu leisten waren und verrechnet worden sind, und der Mieter Vorauszahlungen in geforderter Höhe nicht geleistet hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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