Urteil Anspruch des Mieters auf Einruchsicherung
Schlagworte
Anspruch des Mieters auf Einruchsicherung; Videoanlage; Sicherheitsbeschläge
Leitsatz
Vereinbaren die Parteien eines Wohnungsmietvertrages eine Sicherung der Wohnanlage durch Videoüberwachung, kann der Mieter keine darüber hinausgehenden Sicherheitsmaßnahmen wie etwa Sicherheitsbeschläge an der Balkontür erwarten, wenn diese nicht ausdrücklich vereinbart sind.
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