Urteil Anspruch des Mieters auf Angabe der Verbrauchsdaten der anderen Mietparteien
Schlagworte
Anspruch des Mieters auf Angabe der Verbrauchsdaten der anderen Mietparteien; Heizkostenabrechnung
Leitsatz
Bei einer Heizkostenabrechnung kann der Mieter verlangen, daß ihm Listen über die Meßwerte der Verbrauchsdaten aller anderen Wohnungen vorgelegt werden; Vorschriften des Datenschutzes stehen dem nicht entgegen.
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