Urteil Anspruch des Mieters auf Angabe der Verbrauchsdaten der anderen Mietparteien


Schlagworte

Anspruch des Mieters auf Angabe der Verbrauchsdaten der anderen Mietparteien; Heizkostenabrechnung

Leitsatz

Bei einer Heizkostenabrechnung kann der Mieter verlangen, daß ihm Listen über die Meßwerte der Verbrauchsdaten aller anderen Wohnungen vorgelegt werden; Vorschriften des Datenschutzes stehen dem nicht entgegen.

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