Urteil Anspruch des Mieters auf Abstellen und Anketten eines Kinderwagens im Treppenhaus
Schlagworte
Anspruch des Mieters auf Abstellen und Anketten eines Kinderwagens im Treppenhaus; fehlende Verbotsverfügung des Ordnungsamtes
Leitsätze
1. Ein Mieter hat einen Anspruch auf Abstellen seines Kinderwagens im Treppenhaus, wenn der Transport in die Wohnung unzumutbar ist, kein angemessener alternativer Abstellplatz zur Verfügung gestellt wird und eine konkrete Verbotsverfügung vom Ordnungsamt wegen Verletzung der Brandschutzbestimmungen an den Eigentümer bisher nicht erlassen wurde.
2. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Kinderwagen im Treppenhaus anzuketten.
(Leitsätze der Redaktion)
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