Urteil Anspruch des Eigentümers auf blockadefreie Zufahrt
Schlagworte
Anspruch des Eigentümers auf blockadefreie Zufahrt; Zuparken einer Einfahrt; Zugangsbehinderung; Beeinträchtigung
Leitsätze
1. Ein Grundstückseigentümer kann grundsätzlich von demjenigen, der die Einfahrt seines Grundstücks durch ein vor diese abgestelltes Fahrzeug blockiert, dessen Entfernung und - wenn weitere Beeinträchtigungen dieser Art zu besorgen sind - Unterlassung unabhängig davon verlangen, ob die Behinderung auf öffentlichem Straßenland oder auf seinem Grundstück stattfindet.
2. Der Eigentümer muss aber unwesentliche, kurzfristige Beeinträchtigungen seiner Zufahrt dulden. Eine unwesentliche kurzfristige Beeinträchtigung kann nicht durch Rückgriff auf den Parkbegriff des § 12 Abs. 2 StVO definiert werden; auch eine weniger als drei Minuten dauernde Blockade der Zufahrt kann eine rechtswidrige Beeinträchtigung des Eigentums darstellen.
(Leitsätze der Redaktion)
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