Urteil Anspruch der Wohnungseigentümer auf Einberufung einer Eigentümerversammlung und Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte
Schlagworte
Anspruch der Wohnungseigentümer auf Einberufung einer Eigentümerversammlung und Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte
Leitsatz
Auch ein einzelner Wohnungseigentümer kann vom Verwalter die Einberufung einer Versammlung mit bestimmten Tagesordnungspunkten verlangen, wenn deren Behandlung ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
(Leitsatz der Redaktion)
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