Urteil Anspruch der Berechtigten auf Gegenwert der Vermögensgegenstände


Schlagworte

Anspruch der Berechtigten auf Gegenwert der Vermögensgegenstände; Abzug von erstattungsfähigen Aufwendungen des Verfügungsberechtigten bei investivem Verkauf; Freistellungsklausel

Leitsätze

1. Bei einem investiven Verkauf können Aufwendungen, die der Berechtigte dem Verfügungsberechtigten im Falle der Restitution gemäß § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG zu erstatten hätte, von dem für die zurückzuübertragende Sache erhaltenen, herauszugebenden Erlös abgezogen werden.

2. Eine Klausel im Kaufvertrag, wonach der Erwerber in diesem Fall zusätzlich zur Zahlung des Kaufpreises die von den Berechtigten dem Verfügungsberechtigten gem. § 9 Abs. 3 Satz 4 VermG zu erstattenden Aufwendungen zu erstatten hat ist gem. § 9 AGBG (jetzt: § 307 Abs. 1 BGB) unwirksam.

(Leitsatz zu 2. von der Redaktion)

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