Urteil Anspruch auf Wärmedämmung bei Abriss des Nachbargebäudes und gemeinsamer Giebelwand
Schlagworte
Anspruch auf Wärmedämmung bei Abriss des Nachbargebäudes und gemeinsamer Giebelwand; Grenzwand; Kommunwand
Leitsätze
1. Verläuft die Grenze zwischen Nachbargrundstücken in der Mitte einer gemeinsamen Giebelwand (§ 921 BGB), wird dadurch nicht das Recht des jeweiligen Grundstückseigentümers beschränkt, sein Haus abzureißen; er muss jedoch diejenigen Maßnahmen treffen, die zur Veränderung oder Beseitigung der Auswirkungen des Abrisses auf das Nutzungsinteresse des Nachbarn geboten sind.
2. Bei den dafür nötigen Aufwendungen handelt es sich nicht um von beiden Nachbarn gleichmäßig zu tragende Unterhaltungskosten.
3. Der sein Gebäude abreißende Grundstückseigentümer schuldet bei gemeinsamer Giebelwand dem Nachbarn Erstattung der Kosten für die Herstellung der Wärmedämmung und des Außenputzes.
(Leitsätze der Redaktion)
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