Urteil Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schönheitsreparaturen; Kosten der Unterkunft; Hartz IV
Leitsatz
Mietvertraglich geschuldete Schönheitsreparaturen zählen zu den Kosten der Unterkunft, wofür eine einmalige Beihilfe zu gewähren ist. (Leitsatz der Redaktion)
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