Urteil Anspruch auf Trittschallschutz nach technischen Normen zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung


Schlagworte

Anspruch auf Trittschallschutz nach technischen Normen zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung; Vergleichsgebäude; unverbindliche Absprache

Leitsätze

1. Fehlen verbindliche Absprachen über die Beschaffenheit der Mietsache, schuldet der Vermieter nur die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung geltenden technischen Normen (hier: Schallschutz); existieren keine technischen Normen, ist auf den Standard vergleichbarer Gebäude abzustellen.

2. Aus unverbindlichen Absprachen erwächst dem Mieter kein Anspruch.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.