Urteil Anspruch auf Tierhaltung
Schlagworte
Anspruch auf Tierhaltung; Tierhaltung; Zustimmung des Vermieters; positive Vertragsverletzung
Leitsatz
Ist mietvertraglich vereinbart, daß jede Tierhaltung der "schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedarf", darf der Vermieter die Zustimmung nur versagen, wenn hierfür konkrete Sachgründe vorliegen.
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