Urteil Anspruch auf Parabolantenne für ausländische Mieter bei unzureichender Empfangsqualität im Internet


Schlagworte

Anspruch auf Parabolantenne für ausländische Mieter bei unzureichender Empfangsqualität im Internet; irakischer Mieter; erheblicher Eingriff in die Bausubstanz; Installation durch einen Fachmann; zusätzliche Sicherheitsleistung; Abschluss einer Versicherung; Alternativstandort; Freistellungsanspruch; unzumutbare Empfangsqualität; Rückbaukosten

Leitsätze

1. Ein Mieter hat Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne, wenn Fernsehsender aus seinem Heimatland (hier: Irak) im Internet nicht in ausreichender Qualität zu empfangen sind (Abgrenzung zu AG Wedding, GE 2010, 1205, 1429).

2. Der Vermieter kann die Genehmigung einer Parabolantenne davon abhängig machen, dass kein erheblicher Eingriff in die Bausubstanz vorliegt, die Installation durch einen Fachmann vorgenommen wird, der Mieter den Vermieter von allen Gebühren und Kosten freistellt und der Mieter durch Sicherheitsleistung oder den Abschluss einer Versicherung das Haftungsrisiko des Vermieters mit abdeckt. Das ist jedoch vom Vermieter ausdrücklich geltend zu machen (und nicht vom Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen), ebenso wie die Benennung eines konkreten Alternativstandorts für die Antenne.

(Leitsätze der Redaktion)

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