Urteil Anspruch auf nicht personenbezogene Untervermietungs-Erlaubnis
Schlagworte
Anspruch auf nicht personenbezogene Untervermietungs-Erlaubnis; Untervermietung, Genehmigung; Gebrauchsüberlassung an einen Dritten; Zustimmungspflicht des Vermieters; Erlaubnis zur Untervermietung, nicht personenbezogen; Wohngemeinschaft des Mieters
Leitsätze
1. Der Mieter hat nur dann einen Anspruch auf Genehmigung zur Untervermietung, wenn er dem Vermieter den Namen des Untermieters nennt.
2. Etwas anderes gilt dann, wenn der Vermieter sich grundlos weigert, die Untervermietung überhaupt zu gestatten.
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