Urteil Anspruch auf Neufestsetzung der Miete als einseitiges Bestimmungsrecht für Vermieter nach billigem Ermessen
Schlagworte
Anspruch auf Neufestsetzung der Miete als einseitiges Bestimmungsrecht für Vermieter nach billigem Ermessen; Option
Leitsätze
1. Ist in einem Geschäftsraummietvertrag vereinbart, daß nach Ablauf der festen Mietzeit und Ausübung einer Verlängerungsoption durch den Mieter die Miete neu zu vereinbaren ist, sollte eine Neufestsetzung der Miete erfolgen und nicht nur eine Anpassung unter Berücksichtigung der ursprünglichen Wert- und Äquivalenzvorstellungen (Abgrenzung zu KG ZMR 1986, 194).
2. Die Neufestsetzung hat nach billigem Ermessen zu erfolgen, wobei grundsätzlich die ortsübliche Miete für Neuabschlüsse billigem Ermessen entspricht.
3. Bei einem Anspruch auf Neufestsetzung hat der Vermieter ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht, so daß nicht auf Zustimmung des Mieters zu klagen ist, sondern auf Feststellung der Höhe der neuen Miete. (Leitsätze der Redaktion)
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