Urteil Anspruch auf Miete aus Mietvorvertrag
Schlagworte
Anspruch auf Miete aus Mietvorvertrag; Vertragsschluss
Leitsatz
Aus einem Mietvorvertrag kann der Vermieter keinen Anspruch auf den in Aussicht genommenen Mietzins erheben, es sei denn, er verbindet das mit einer Klage auf Abschluss des Hauptvertrages.
(Leitsatz der Redaktion)
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