Urteil Anspruch auf Beseitigung einer Mobilfunkantenne
Schlagworte
Anspruch auf Beseitigung einer Mobilfunkantenne
Leitsatz
Es ist nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wenn ein Antrag auf Beseitigung einer Mobilfunkantenne zurückgewiesen wird, wenn bei einem Umgebungswert von 1,33 % des nach der 26. BImSchV zulässigen Grenzwerts die Räume eines Wohnungseigentümers mit maximalen Werten zwischen 0,96 % und 8,63 % des zulässigen Grenzwerts belastet werden (Folgeentscheidung zu BayObLG 2002, 82).
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