Urteil Anspruch des Mieters auf Mitteilung der Daten des Vermieters gegen Hausverwalter
Schlagworte
Anspruch des Mieters auf Mitteilung der Daten des Vermieters gegen Hausverwalter
Leitsatz
Der Mieter ist nach Treu und Glauben berechtigt, vom Hausverwalter Auskunft über Namen und Anschrift des Vermieters zu verlangen.
(Leitsatz der Redaktion)
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