Urteil Anspruch des Mieters auf Betriebskostenaufschlüsselung für steuerliche Zwecke (hier: haushaltsnahe Dienstleistungen)
Schlagworte
Anspruch des Mieters auf Betriebskostenaufschlüsselung für steuerliche Zwecke (hier: haushaltsnahe Dienstleistungen)
Leitsatz
Ein Mieter kann von seinem Vermieter beanspruchen, in einer Betriebskostenabrechnung bestimmte Kosten so aufzuschlüsseln, dass der Mieter zum Zwecke der Steuerersparnis gegenüber dem Finanzamt haushaltsnahe Dienstleistungen in Abzug bringen kann. In dem entschiedenen Fall muss der Vermieter die Betriebskostenabrechnung so erstellen, dass bestimmte Nebenkosten sowie Kosten für Frisch- und Schmutzwasser nach einzelnen Beträgen und zugrunde liegenden Leistungen aufgeschlüsselt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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