Urteil Anspruch auf Bestellung einer Baulast bei bestellter Grunddienstbarkeit


Schlagworte

Anspruch auf Bestellung einer Baulast bei bestellter Grunddienstbarkeit

Leitsätze

Ein Anspruch auf Übernahme einer Baulast aus dem durch die Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis als Nebenverpflichtung im Zuge der notwendigen Abwägung der beiderseitigen Interessen setzt Folgendes voraus:

- Die Grunddienstbarkeit muss zu dem Zweck bestellt worden sein, das begünstigte Grundstück baulich zu nutzen. 

- Die begehrte Baulast hat inhaltlich der bestellten Grunddienstbarkeit zu entsprechen.

- Die Übernahme der begehrten Baulast muss zwingende Voraussetzung für die Bebauung des Grundstücks sein und eine Befreiung vom Baulastzwang darf bauordnungsrechtlich nicht in Betracht kommen. 

- Bei der Bestellung der Grunddienstbarkeit darf für die Vertragsparteien kein Anlass bestanden haben, die Übernahme einer Baulast überhaupt in Erwägung zu ziehen. 

Letzterem ist nicht genügt, wenn bei Bestellung der Grundschuld nach dem Bauordnungsrecht bereits eine Baulast erforderlich gewesen wäre, die Parteien sich aber bewusst mit der Grunddienstbarkeit zufrieden gegeben haben.

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