Urteil Anschwärzen des Vermieters beim Baufinanzierer als Kündigungsgrund
Schlagworte
Anschwärzen des Vermieters beim Baufinanzierer als Kündigungsgrund; Erweiterung der Räumungsklage auf Dritte (hier: Verlobter der Mieterin) in der Berufungsinstanz
Leitsätze
1. Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, wenn der Mieter trotz Abmahnung wegen früherer unangemessener Äußerungen den Vermieter durch ein Schreiben an dessen Baufinanzierer in Misskredit bringen will.
2. Eine Klageerweiterung auf Dritte (hier: Räumungsklage gegen zwischenzeitlich eingezogenen Verlobten der Mieterin) kann auch in der Berufungsinstanz erfolgen, wenn die Zustimmung zur Parteierweiterung rechtsmissbräuchlich verweigert wird.
(Leitsätze der Redaktion)
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