Urteil Anschlussberufung
Schlagworte
Anschlussberufung; selbständige Berufung; eigenständige Berufung
Leitsätze
a) Zur Auslegung einer „Anschlussberufung", die die Anforderungen an die Zulässigkeit einer eigenständigen Berufung erfüllt (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 30. April 2003 - V ZB 71/02 -, NJW 2003, 2388).
b) Stellt das Berufungsgericht durch Beschluss die Wirkungslosigkeit einer „Anschlussberufung" nach § 524 Abs. 4 ZPO fest, so ist hiergegen die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn keine Anschlussberufung, sondern eine eigenständige Berufung eingelegt worden ist und daher der Ausspruch des Berufungsgerichts einer Verwerfung der Berufung als unzulässig gleichkommt (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388).
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