Urteil Anschluß an Fernwärme mit Kraft-Wärme-Koppelung als Energieeinsparung


Schlagworte

Anschluß an Fernwärme mit Kraft-Wärme-Koppelung als Energieeinsparung; Anschluß für Waschmaschine und Geschirrspüler als Wertverbesserungsmaßnahme ankündigungspflichtig; Verfliesung des Terrazzofußbodens im Bad keine Wohnwertverbesserung

Leitsätze

1. Der Anschluß einer Wohnung an das Fernwärmenetz mit Kraft-Wärme-Kopplung ist auch dann eine duldungspflichtige Maßnahme zur Energieeinsparung, wenn die Wohnung bereits mit einer Gasetagenheizung ausgestattet war; auf die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme kommt es nicht an.

2. Die Installation eines Zu- und Abflußanschlusses für die Waschmaschine und einen Geschirrspüler ist als Wertverbesserungsmaßnahme ankündigungspflichtig; die Ankündigung als Instandsetzungsmaßnahme reicht insoweit nicht aus.

3. Die Verfliesung des vorhandenen Terrazzofußbodens im Bad ist keine duldungspflichtige Wohnwertverbesserungsmaßnahme.

(Leitsätze der Redaktion)

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