Urteil Anschluß an BEWAG-Warmwasser statt gasbetriebener Versorgung als Modernisierung
Schlagworte
Anschluß an BEWAG-Warmwasser statt gasbetriebener Versorgung als Modernisierung; kein Austausch von Gasherd durch Elektroherd
Leitsätze
1. Der Anschluß an eine zentrale Warmwasserversorgung über das Fernwärmenetz spart Heizenergie ein und gilt als vom Mieter zu duldende Modernisierung.
2. Den Austausch eines Gasherdes durch einen Elektroherd muß der Mieter nicht dulden.
3. Erforderlicher Inhalt einer Modernisierungsankündigung.
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