Urteil Anscheinsbeweis


Schlagworte

Anscheinsbeweis; Pflichten eines Entwässerungsverbands; Überschwemmung infolge des Abschaltens eines Schöpfwerks; Amtshaftung

Leitsätze

a) Zu den Pflichten eines Entwässerungsverbands, bei einem absehbaren längerfristigen Ausfall von Entwässerungseinrichtungen Ersatz- und Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

b) Es besteht kein Anscheinsbeweis dahin, daß die Überschwemmung des Grundstücks eines Verbandsmitglieds auf das Abschalten eines Schöpfwerks zurückzuführen ist, wenn Vorkehrungen für eine anderweitige Ableitung des Niederschlagswassers getroffen waren.

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