Urteil Anschaffungsnaher Aufwand
Schlagworte
Anschaffungsnaher Aufwand; Herstellungskosten
Leitsatz
Das Bundesministerium der Finanzen wird gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 FGO zum Beitritt in einem Revisionsverfahren aufgefordert, in dem die einkommensteuerrechtliche Behandlung von anschaffungsnahen Aufwendungen streitig ist.
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