Urteil Anrechenbarkeit von Kapitalkostenerhöhung bei Sozialwohnungen auf Mieterhöhung nach Wegfall der Preisbindung


Schlagworte

Anrechenbarkeit von Kapitalkostenerhöhung bei Sozialwohnungen auf Mieterhöhung nach Wegfall der Preisbindung

Leitsatz

Eine im preisgebundenen Wohnraum wegen gestiegener Kapitalkosten erklärte Mieterhöhung ist nach Wegfall der Preisbindung bei einem nach dem 31. August 2001 zugegangenen Mieterhöhungsverlangen in die Berechnung der Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB einzubeziehen.

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