Urteil Anrechenbarkeit von Kapitalkostenerhöhung bei Sozialwohnungen auf Mieterhöhung nach Wegfall der Preisbindung
Schlagworte
Anrechenbarkeit von Kapitalkostenerhöhung bei Sozialwohnungen auf Mieterhöhung nach Wegfall der Preisbindung
Leitsatz
Eine im preisgebundenen Wohnraum wegen gestiegener Kapitalkosten erklärte Mieterhöhung ist nach Wegfall der Preisbindung bei einem nach dem 31. August 2001 zugegangenen Mieterhöhungsverlangen in die Berechnung der Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB einzubeziehen.
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