Urteil Anpassung von Vorauszahlungen nur nach formell und inhaltlich korrekter Betriebskostenabrechnung


Schlagworte

Anpassung von Vorauszahlungen nur nach formell und inhaltlich korrekter Betriebskostenabrechnung

Leitsatz

Die Anpassung von Vorauszahlungen setzt eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung voraus (Änderung der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, GE 2010, 1051, 1054 = NZM 2010, 736 Rn. 26).

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