Urteil Anpassung von Vertragsfristen und Vergütung bei durch Nachprüfungsverfahren verzögertem öffentlichen Vergabeverfahren


Schlagworte

Anpassung von Vertragsfristen und Vergütung bei durch Nachprüfungsverfahren verzögertem öffentlichen Vergabeverfahren

Leitsätze

a) Ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können.

b) Der so zustande gekommene Bauvertrag ist ergänzend dahin auszulegen, dass die Bauzeit unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der vertragliche Vergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen sind.

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