Urteil Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen


Schlagworte

Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen; kein abstrakter Sicherheitszuschlag; Betriebskostenabrechnung; Angemessenheit; Prognose; absehbare Kostensteigerungen; steigende Energiekosten

Leitsatz

Die letzte Betriebskostenabrechnung ist Grundlage für eine Anpassung der Vorauszahlungen, hindert aber nicht die Berücksichtigung anderer - bereits eingetretener oder noch eintretender - Umstände, von denen die im laufenden Jahr entstehenden Kosten voraussichtlich beeinflusst werden. Es ist jedoch kein Raum für einen „abstrakten" Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 % auf die zuletzt abgerechneten Betriebskosten.

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