Urteil Anpassung unbilliger Regelungen der Gemeinschaftsordnung
Schlagworte
Anpassung unbilliger Regelungen der Gemeinschaftsordnung; sachenrechtliche Zuordnung; Anpassungsanspruch; Erstattung von vorgerichtlichen Anwaltskosten
Leitsätze
1. Gegenstand der Regelung in § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG ist die Anpassung unbilliger Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung. Ein Anspruch auf Zustimmung zur Änderung der sachenrechtlichen Zuordnung des Wohnungseigentums lässt sich aus der Vorschrift nicht herleiten.
2. Ein erfolgloser Kläger schuldet der Gegenseite nicht ohne Weiteres Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten, auch wenn sich sein Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellt.
(Leitsätze der Redaktion)
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