Urteil Anpassung des Mieterhöhungsverlangens an neuen Mietspiegel
Schlagworte
Anpassung des Mieterhöhungsverlangens an neuen Mietspiegel
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen ist im Klageverfahren vom Vermieter dem jeweils aktuellen Mietspiegel anzupassen. Geschieht das nicht, ist die Klage unbegründet, weil das Mieterhöhungsverlangen nicht hinreichend begründet worden ist. (Leitsatz der Redaktion)
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