Urteil Annahme eines Vertragsangebots durch Lieferung von Strom, Wasser und Fernwärme


Schlagworte

Annahme eines Vertragsangebots durch Lieferung von Strom, Wasser und Fernwärme; Versorgungsvertrag; Realofferte

Leitsatz

Ein Versorgungsvertrag wird durch die Lieferung von Strom, Wasser und Fernwärme aufgrund eines vorherigen Antrags angenommen; die Übersendung von Vertragsbestätigung und Rechnungen an Dritte ändert daran nichts.

(Leitsatz der Redaktion)

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