Urteil Anmietung zum Zwecke der Weitervermietung
Schlagworte
Anmietung zum Zwecke der Weitervermietung; keine Wohnraummiete; Wohnraummiete, Begriff; Kündigungsschutz, gesetzlicher; Weitervermietung als vertragsmäßiger Gebrauch; Zweckvereinbarung maßgebend
Leitsatz
Der Mietvertrag, den die Bundesrepublik Deutschland mit dem Vermieter von Wohnungseigentum abschließt, um der ihr nach dem Natotruppenstatut und dem Zusatzabkommen zum Natotruppenstatut obliegenden Verpflichtung zur Deckung des Wohnraumbedarfs der US Streitkräfte nachzukommen, ist kein Wohnraummietvertrag.
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