Urteil Anmietung zum Zwecke der Weitervermietung


Schlagworte

Anmietung zum Zwecke der Weitervermietung; keine Wohnraummiete; Wohnraummiete, Begriff; Kündigungsschutz, gesetzlicher; Weitervermietung als vertragsmäßiger Gebrauch; Zweckvereinbarung maßgebend

Leitsatz

Der Mietvertrag, den die Bundesrepublik Deutschland mit dem Vermieter von Wohnungseigentum abschließt, um der ihr nach dem Natotruppenstatut und dem Zusatzabkommen zum Natotruppenstatut obliegenden Verpflichtung zur Deckung des Wohnraumbedarfs der US Streitkräfte nachzukommen, ist kein Wohnraummietvertrag.

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