Urteil Anmietung eines Reihenhauses durch juristische Person für Wohn- und Gewerbezwecke


Schlagworte

Anmietung eines Reihenhauses durch juristische Person für Wohn- und Gewerbezwecke; Mischmietverhältnis; Kündigung; Mietvertrag über Geschäftsräume; Gewerberaummietverhältnis; Nutzungszweck entscheidend

Leitsatz

Mietet eine juristische Person ein Reihenhaus an, um es teils als Büroraum für ihren Geschäftsbetrieb zu nutzen und teils ihrem Geschäftsführer als Wohnung zur Verfügung zu stellen, handelt es sich um einen der Kündigungsfrist des § 580 a Abs. 2 BGB unterliegenden Mietvertrag über Geschäftsräume.

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