Urteil Anmeldung von Hausgeldansprüchen der WEG vom Verwalter im Zwangsversteigerungsverfahren anzumelden, Verwalterpflichten
Schlagworte
Anmeldung von Hausgeldansprüchen der WEG vom Verwalter im Zwangsversteigerungsverfahren anzumelden, Verwalterpflichten
Leitsatz
Wird von Dritten die Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers betrieben, ist der Verwalter grundsätzlich verpflichtet, die gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft in dem Zwangsversteigerungsverfahren anzumelden.
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