Urteil Anlage der Mietkaution als Sparbuch und dessen Verpfändung als unvertretbare Handlung
Schlagworte
Anlage der Mietkaution als Sparbuch und dessen Verpfändung als unvertretbare Handlung; Zwangsgeld
Leitsatz
Die titulierte Verpflichtung des Mieters, ein Sparguthaben anzulegen und an den Vermieter zu verpfänden, ist auf eine unvertretbare Handlung im Sinne des § 888 ZPO gerichtet.
(Leitsatz der Redaktion)
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