Urteil Ankaufsrecht für Kleingartenparzelle im Beitrittsgebiet


Schlagworte

Ankaufsrecht für Kleingartenparzelle im Beitrittsgebiet; unechte Datsche; Ankaufsrecht bei Dauerwohnen des Rechtsnachfolgers; bereinigungsfähige Nutzung; Sachenrechtsbereinigung; Kleingartenanlage; Veränderung der Nutzungsart; Neuerrichtung; Reparatur; Lebensmittelpunkt

Leitsätze

a) Die Errichtung einer Datsche genügt nach § 12 Abs. 1 SachenRBerG als Bebauung. Ob sie zu einer bereinigungsfähigen Nutzung führt, bestimmt sich nicht nach § 12 SachenRBerG, sondern nach den §§ 5 bis 7 SachenRBerG.

b) Die Anspruchsberechtigung nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz besteht auch dann, wenn nicht der ursprüngliche Nutzer, der das Gebäude errichtet hat, sondern sein Rechtsnachfolger die neben der Bebauung erforderlichen Voraussetzungen für eine bereinigungsfähige Nutzung geschaffen hat. Wann und durch den Beitrag welchen Nutzers die Nutzung bereinigungsfähig geworden ist, ist unerheblich.

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