Urteil Ankaufsrecht des öffentlichen Nutzers nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz
Schlagworte
Ankaufsrecht des öffentlichen Nutzers nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz; Ankaufspreis; öffentliche Grünanlage; begrünter Innenhof; „Hirschhof”; Überwiegen der öffentlichen Nutzung
Leitsätze
1. Ein Ankaufsanspruch des öffentlichen Nutzers besteht bei einer öffentlichen Nutzung einer Grünfläche in einem privaten Hinterhof in entsprechender Anwendung von § 1 Abs. 1 Satz 5 VerkFlBerG nur, wenn die öffentliche Nutzung die private am 3. Oktober 1990 überwog und nach wie vor überwiegt.
2. Für die Wertung, ob eine begrünte Fläche eines Hinterhofs als öffentliche Grünanlage im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 5 VerkFlBerG anzusehen ist, muss auch der Umstand einbezogen werden, dass die Fläche in einem Innenhof liegt. Sollte dieser der Anlage ihr Gepräge geben, handelte es sich um einen begrünten Innenhof, für dessen Fläche der Ankaufspreis nach § 6 VerkFlBerG maßgeblich ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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