Urteil Ankaufsrecht der Deutschen Bundesbahn für Betriebsgrundstück der Deutschen Reichsbahn


Schlagworte

Ankaufsrecht der Deutschen Bundesbahn für Betriebsgrundstück der Deutschen Reichsbahn

Leitsätze

1. Öffentlicher Nutzer i. S. d. § 3 Abs. 1 VerkFlBerG, der von dem privaten Eigentümer den Verkauf des Grundstücks an sich verlangen kann, ist auch die Deutsche Bundesbahn, die nach Umwandlung der Deutschen Reichsbahn in eine Aktiengesellschaft weiterhin einen besonderen Versorgungsauftrag erfüllt.

2. Das Grundstück, für das das Ankaufsrecht geltend gemacht wird, ist auch dann zur Erfüllung einer derartigen Versorgungsaufgabe bebaut, wenn auf ihm Nebenanlagen errichtet worden sind, die zum Betrieb und Unterhalt der Bahn benötigt werden.

3. Bei der Kaufpreisbemessung ist zu berücksichtigen, dass die betroffenen Grundstücke bereits rechtlich und/oder faktisch belastet waren.

4. Bei der Wertermittlung ist derjenige Zustand des Grundstücks zugrunde zu legen, den dieses vor der tatsächlichen Inanspruchnahme hatte („alter Zustand - neuer Preis").

(Leitsätze der Redaktion)

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