Urteil Ankaufsanspruch für Verkehrsflächen
Schlagworte
Ankaufsanspruch für Verkehrsflächen; Kappungsgrenzen für Ankaufspreis; Ankauf von Grundstücken für öffentliche Straße; Inhalts- und Schrankenbestimmung von Eigentum; Enteignung
Leitsätze
1. Bei dem Erwerbsrecht der öffentlichen Hand gem. §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 VerkFlBerG an privaten Grundstücken handelt es sich nicht um eine Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG), sondern um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG).
2. Das Erwerbsrecht setzt voraus, dass betroffene Grundstücke bereits im Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung als öffentliche Verkehrsflächen genutzt wurden.
3. Die Bemessung des Wertes der Verkehrsfläche mit einem Fünftel des heutigen Bodenwertes ist nicht zu beanstanden.
4. Hinsichtlich der Wertermittlung ist zu berücksichtigen, dass die Verkehrsflächen mangels Nachfrage dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr weitgehend entzogen sind.
(Leitsätze der Redaktion)
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