Urteil Ankaufsanspruch
Schlagworte
Ankaufsanspruch; operativer Verwalter; volkseigene Grundstücksfläche
Leitsatz
Der operative Verwalter einer volkseigenen Grundstücksfläche kann durch Ausbau einer Teichanlage kein selbständiges Eigentum daran begründen. Ein sachenrechtlicher Ankaufsanspruch besteht nicht.
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