Urteil Ankaufrecht nach SachenBerG durch den Rechtsnachfolger
Schlagworte
Ankaufrecht nach SachenBerG durch den Rechtsnachfolger
Leitsatz
Die Anwendung des § 121 Abs. 2 Sachenrechtsbereinigungsgesetz erfordert im Falle der Geltendmachung des Ankaufrechts durch den Rechtsnachfolger, daß die Voraussetzungen des § 121 Abs. 2 a-c SachenRBerG bereits in der Person des Rechtsvorgängers erfüllt waren (KG, Urteil vom 13. August 1997 - 11 U 676/97, ZOV 1998, 43).
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