Urteil Anhebung der Miete bis zum Oberwert der Bandbreite
Schlagworte
Anhebung der Miete bis zum Oberwert der Bandbreite
Leitsatz
Der Vermieter darf die Miete bis zum oberen Wert der Bandbreite der konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete (Einzelvergleichsmiete) anheben. Dies gilt auch dann, wenn die Einzelvergleichsmiete unter Heranziehung eines Sachverständigengutachtens ermittelt worden ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 322/04, GE 2005, 984 = NZM 2005, 660).
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