Urteil Anhebung auf ortsübliche Vergleichsmiete
Schlagworte
Anhebung auf ortsübliche Vergleichsmiete; Modernisierungserhöhung; Kappungsgrenze; pauschale Betriebskosten
Leitsatz
Nach Modernisierung hat ein Vermieter die Wahl: Mieterhöhung nach § 3 MHG, Mieterhöhung nach § 2 MHG unter Berücksichtigung des Wohnwertes der modernisierten Wohnung, kombiniert nach § 2 MHG unter Berücksichtigung des Wohnwertes der (noch) nicht modernisierten Wohnung und § 3 MHG (Modernisierungszuschlag). Der Modernisierungszuschlag wird Teil der (Grund-) Miete und kann bei einer späteren Mieterhöhung nicht wieder ausgesondert werden.
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