Urteil Anhaltspunkte für unredlichen Erwerb
Schlagworte
Anhaltspunkte für unredlichen Erwerb
Leitsatz
Tatsächlichen Anhaltspunkten für die Unredlichkeit des Erwerbs muß das Gericht von Amts wegen nachgehen, wenn die für die Beurteilung der Redlichkeit erheblichen Tatsachen nicht abschließend aufklärbar sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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