Urteil Anhängigkeit eines Zwangsversteigerungsverfahrens bei Wohnungseigentum
Schlagworte
Anhängigkeit eines Zwangsversteigerungsverfahrens bei Wohnungseigentum; Erlass des Anordnungsbeschlusses; Zwangsversteigerung und Hausgeld; bevorrechtigte Ansprüche
Leitsatz
Verfahren in Zwangsversteigerungssachen sind i. S. von § 62 Abs. 1 WEG ab dem Erlass des Anordnungsbeschlusses (§ 20 Abs. 1 ZVG) bei Gericht anhängig.
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