Urteil Angestellte der Maklerfirma als Verwalterin
Schlagworte
Angestellte der Maklerfirma als Verwalterin; Wohnungsvermittlungsprovision
Leitsatz
Der Wohnungsvermittler verliert den Provisionsanspruch nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 WoVermittG in der Regel auch dann, wenn nicht er selbst, sondern sein Gehilfe die vermittelte Wohnung verwaltete.
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