Urteil Angemessener Ersatzwohnraum
Schlagworte
Angemessener Ersatzwohnraum; Anordnung/der Fortsetzung des Mietverhältnisses; Ersatzwohnraum/angemessener; Fortsetzung/des Mietverhältnisses; Härte/im Sinne von § 556 a BGB; Kündigungswiderspruch/angemessener Ersatzwohnraum; Sozialklausel/angemessener Ersatzwohnraum; Studenten/Ersatz-Wohnraum; angemessener Ersatzwohnraum/Sozialklausel; Räumungsfrist/Student
Leitsatz
Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen schuldloser Räumungsschwierigkeiten kann nur verlangen, wer sich vom Eingang der Kündigung an in jeder ihm persönlich und wirtschaftlich zumutbaren Weise um eine Ersatzwohnung bemüht hat. Die Angemessenheit der Ersatzwohnung ist nicht von der Identität der Wohnwerte abhängig.
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