Urteil Angemessene Größe der selbstgenutzten Eigentumswohnung als Maßstab für die Einstufung als Schonvermögen


Schlagworte

Angemessene Größe der selbstgenutzten Eigentumswohnung als Maßstab für die Einstufung als Schonvermögen; Nutzeranzahl

Leitsätze

1. Die angemessene Größe der selbstgenutzten Eigentumswohnung des Hilfebedürftigen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; die bloße Berücksichtigung der Wohnungsgröße ist unzulässig.

2. Geboten ist eine Differenzierung nach der Anzahl der Nutzer, wobei folgende Grenzen sachgerecht sind: 1 oder 2 Nutzer 80 qm; 3 Nutzer 100 qm; 4 Nutzer 120 qm.

(Leitsätze der Redaktion)

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