Urteil Angemessene Größe der selbstgenutzten Eigentumswohnung als Maßstab für die Einstufung als Schonvermögen
Schlagworte
Angemessene Größe der selbstgenutzten Eigentumswohnung als Maßstab für die Einstufung als Schonvermögen; Nutzeranzahl
Leitsätze
1. Die angemessene Größe der selbstgenutzten Eigentumswohnung des Hilfebedürftigen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; die bloße Berücksichtigung der Wohnungsgröße ist unzulässig.
2. Geboten ist eine Differenzierung nach der Anzahl der Nutzer, wobei folgende Grenzen sachgerecht sind: 1 oder 2 Nutzer 80 qm; 3 Nutzer 100 qm; 4 Nutzer 120 qm.
(Leitsätze der Redaktion)
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